Hinweis: Ab dem 01.01.2014 beträgt die Höhe der vom Landesverwaltungsamt festgelegten Luftsicherheitsgebühr 10 € je Passagier für die allgemeine Luftfahrt!
Durchführung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG)
Aktualisierung der Anordungslage im Bereich Luftsicherheit: Mit Erlass vom 05.10.2011 hat das Bundesministerium des Innern die Anordnungslage zur Luftsicherheit mit sofortiger Wirkung aktualisiert. Danach sind mit sofortiger Wirkung alle Fluggäste der allgemeinen Luftfahrt und deren mitgeführtes Gepäck nach § 5 LuftSiG zu kontrollieren, bevor ihnen Zutritt zum Sicherheitsbereich bzw. sensiblen Teil des Sicherheitsbereichs am Verkehrsflughafen Magdeburg/Cochstedt gewährt wird. Eine Unterscheidung der Fluggastkontrolle nach §§ 5 und 8 LuftSiG in Abhängigkeit des Höchstgewichts des Luftfahrzeugs von über/unter 5,7 Tonnen Höchstgewicht gibt es damit nicht mehr. Weitere Informationen dazu finden Sie im Download: